Datenschutz
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen.
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Cookies
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Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören Carmen Wueest oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – AUFTRAGSARBEITEN
Präambel
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
I. Definitionen
1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“.
II. Ausführung der fotografischen Arbeit
1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung.
2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
3. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt 25% der Auftragssumme, wenn die Verschiebung weniger als 48h vor der Aufnahmesitzung erfolgt. Erfolgt sie weniger als 24h vor der Aufnahmesitzung sind 50% der Auftragssumme geschuldet. Bei Verschiebungen von weniger als 1h vor der Aufnahmesitzung oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Aufnahmesitzung ist die volle Auftragssumme geschuldet.
6. Bei Stornierung des Auftrags weniger als 48h vor der Aufnahmesitzung sind 50% der Auftragssumme zu bezahlen, bei Stornierung weniger als 24h vor der Aufnahmesitzung sind 80% der Auftragssumme geschuldet. Erfolgt die Stornierung weniger als 2h vor der Aufnahmesitzung oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Aufnahmesitzung sind 100% der Auftragssumme geschuldet.
7. Die Regel der Ziffer II.5. gilt unter Vorbehalt einer anderen Regelung mit dem Auftraggeber auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Daten im JPEG-Format geliefert. Es werden keine Roh-Daten ausgehändigt.
9. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MwSt. geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
III. Spesen / Bezahlung
1. 30km Fahrspesen sind inklusive, danach wird CHF 1.50/km verrechnet. Übrige Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.
2. 10min. Gehspesen sind inklusive, danach wird CHF 80.00/h verrechnet. Übrige Spesen werden nach Aufwand abgerechnet.
3. Die Bezahlung der Auftragssumme hat bei einer Auftragssumme bis CHF 5’000.00 innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
4. Bei Auftragssummen von über CHF 5’000.00 wird bei Auftragserteilung 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Die restlichen 50% sind nach Stellung der Schlussrechnung innert 30 Tagen zu bezahlen.
IV. Haftung des Fotografen
1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
3. Datensicherung: Nach Übergabe der fotografischen Arbeit durch den Fotografen an den Kunden und Ablauf der Frist für Mängelrügen liegt die Verantwortung für die Datensicherung ausschliesslich beim Kunden.
V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch Kunden
I. Im Allgemeinen
1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck, und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen ohne Weiteres eine Entschädigung in der Höhe von 100% der Auftragssumme zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen „Carmen Wueest Fotografie“ in geeigneter Form zu erwähnen. Nach Möglichkeit hat der Kunde bei der Online-Verwendung die URL „www.carmen.ch“ zu verlinken. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% der Auftragssumme.
4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Veränderungen am Bildmaterial vorzunehmen, es sei denn der Fotograf stimmt der Veränderung ausdrücklich zu.
II. Rechte Dritter
1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben.
2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.
3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.
VI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
1. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kundenausstellungen etc.
VII. Referenzen
1. Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Appenzell Innerrhoden.
Stand 11. April 2022
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – WEBSHOP / WORKSHOPS
Präambel
Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
I. Webshop
1. Es gelten die Preise, welche auf der Webseite: www.carmen.ch zum Zeitpunkt der Buchung publiziert sind.
2. Kundendaten werden zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Teilnehmer- bzw. Kundenbeziehungen gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben.
3. Alle Preise und Angaben sind ohne Gewähr.
4. Alle Preise sind inkl. 8% MwSt.
II. Workshop
1. Die Workshop-Gebühren sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei einer Anmeldung innerhalb von 10 Tagen vor Workshopbeginn ist eine Überweisungsbestätigung der Bank nötig. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht automatisch als Abmeldung.
2. Die Details (Datum, Ort, Dauer, Inhalt, Preis) sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Reise- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Workshop-Teilnehmers.
3. Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich. Die maximale Teilnehmerzahl kann im Sonderfall um zwei Personen erhöht werden.
4. Bei einer Verhinderung des Teilnehmers, kann bis 14 Tage vor Workshopbeginn kostenlos storniert werden. Diese hat zwingend schriftlich zu erfolgen. Bei einer Stornierung innerhalb 14 Tagen vor Workshopbeginn, fallen folgende Gebühren an:
a. Weniger als 14 Tage – 50% der gesamten Workshop-Gebühren
b. Weniger als 7 Tage – 100% der gesamten Workshop-Gebühren
c. Nichterscheinen am Workshoptag – 100% der gesamten Workshop-Gebühren (versäumte Workshops können nicht nachgeholt werden)
Bei der Organisation eines Ersatzteilnehmers Ihrerseits, fallen keine Zusatzkosten an.
5. Wenn möglich werden alle Workshops bei jedem Wetter durchgeführt. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht und der Workshop findet dadurch nicht statt, werden die Teilnehmer rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail informiert. Die bereits bezahlten Workshop-Gebühren werden im Falle einer Absage ohne weiteren Anspruch auf Entschädigung vollumfänglich zurückerstattet.
6. Kann ein geplanter Workshop aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Unfall oder anderer Verhinderung des Kursleiters) nicht zum angegebenen Zeitpunkt stattfinden, werden die Workshopkosten ohne weiteren Anspruch auf Entschädigung zurückerstattet, oder eine neuer Workshoptermin wird vereinbart.
7. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen kann Fotografie Carmen Wueest nicht haftbar gemacht werden.
8. Workshopunterlagen, Präsentationen und Bilder in Papier- oder elektronischer Form oder in elektronischer Form übertragene Informationen unterliegen dem Urheberrecht der Carmen Wueest Fotografie und sind für die persönliche Verwendung durch den Workshopteilnehmer bestimmt. Ohne das ausdrückliche Einverständnis von Fotografie Carmen Wueest ist der Teilnehmer nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen in irgendeiner Form zu reproduzieren oder diese in anderen Veranstaltungen zu verwenden.
9. Sämtliche Workshopunterlagen werden fortlaufend verbessert, es besteht jedoch kein Anspruch auf Nachbesserung oder jederzeitige Aktualität.
10. Bilder, welche während des Workshops durch die Teilnehmer gemacht werden, darf Fotografie Carmen Wueest nach Rücksprache mit dem Teilnehmer für eigene Werbezwecke im Internet oder in Printmedien verwenden.
III. Gutscheine
1. Bestellte Gutscheine sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Sie werden erst nach Zahlungseingang als gültig registriert.
2. Gutscheine werden nicht ausbezahlt.
IV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Appenzell Innerrhoden.
Stand 14. Juli 2022